WeiblicheMedizin
In Deutschland gibt es eine Richtlinie, die klar regelt, was zu einer Mutterschaftsvorsorge gehört und was die gesetzlichen Krankenkassen als Vorsorgeleistungen übernehmen. Danach sind zur Zeit nur drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung zwischen der 9.-12. Woche, die zweite zwischen der 19.-22. Woche und die dritte Untersuchung zwischen der 29.-32. Woche. Weitere spezielle Untersuchungen wie die Durchblutungsmessung, der 3-D Ultraschall und weitere Untersuchungen sind nicht primär vorgesehen.
Unsere Praxis zeichnet sich durch einen Schwerpunkt in der Ultraschalldiagnostik aus. Hierzu haben wir spezielle Prüfungen absolviert, damit wir Ihnen eine gute Diagnostik anbieten können. Neben den Routineuntersuchungen haben wir die Möglichkeit die Nackenfaltenmessung, den 3-D Ultraschall und speziellere Messungen durchzuführen, um die Entwicklung der Schwangerschaft zu beurteilen. Zwischen der 19.-22. Woche bieten wir eine besonders ausgedehnte Ultraschalluntersuchung an, die die einzelnen Organe, das Gehirn, das Herz, die Extremitäten, den Mutterkuchen und das Fruchtwasser genau darstellt. Auch die Bestimmung des Geschlechtes ist häufig jetzt schon möglich.
Bisher gibt konnte in keiner großen Studie ein Risiko für das Kind durch eine Ultraschalluntersuchung nachgewiesen werden. Daher geht man im Allgemeinen heute davon aus, dass eine Ultraschalluntersuchung keinen Nachteil für das Kind bringt.